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Nachlassportal Klar durch den Todes- und Erbfall

Bestatter in Flensburg

3 Bestattungsunternehmen in Flensburg mit Anschrift, jedes direkt anfragbar. Wir zeigen den ganzen Markt und erhalten keine Provision. Vergleichen Sie in Ruhe und holen Sie schriftliche Angebote ein.

Bis zu drei Betriebe anfragen Eine Anfrage, vergleichbare Angebote, kostenlos.
So kommt diese Liste zustande

Wir zeigen alle uns bekannten Betriebe der Region und erhalten keine Provision. Betriebe können für einen Platz in der Anfrage-Auswahl eine feste Monatspauschale zahlen; solche Betriebe kennzeichnen wir als Partner und zeigen sie oben in einem eigenen Block. Die Liste darunter ist der volle Markt, sortiert nach öffentlichen Bewertungen, wo sie vorliegen. Bewertungen ersetzen keine eigene Prüfung: Holen Sie immer ein schriftliches Angebot ein.

Adressdaten teilweise aus OpenStreetMap (ODbL). Angaben können veraltet sein, bitte prüfen Sie die Anschrift.

Alle Betriebe in Flensburg

3 Betriebe, wo Bewertungen vorliegen danach sortiert.

Bestatter im Umland von Flensburg

Diese Betriebe sitzen in der weiteren Region. Je nach Anliegen lohnt der Vergleich über die Stadtgrenze hinaus.

Wie schnell muss ein Bestatter beauftragt werden?

Die Bestattungsfristen setzen die Bundesländer, meist vier bis zehn Tage. Die Beauftragung eilt also, aber sie eilt nicht so sehr, dass keine Zeit für einen Vergleich bliebe. Ein seriöses Haus nennt Preise am Telefon und drängt nicht. Klären Sie vorher, ob eine Bestattungsvorsorge oder Sterbegeldversicherung besteht.

Woran erkenne ich ein seriöses Angebot?

An einer schriftlichen Aufstellung, die Eigenleistungen des Bestatters von Fremdkosten (Friedhof, Krematorium, Behörden) trennt. Nur so sind Angebote vergleichbar. Wer die Bestattung beauftragt, haftet zunächst persönlich für die Rechnung, unabhängig davon, wer erbt.

Was kostet eine Bestattung?

Je nach Art und Grabstelle meist zwischen 4.000 und 13.000 Euro. Die Spanne entsteht vor allem durch Grabart und Friedhofsgebühren, weniger durch den Bestatter selbst. Reicht der Nachlass nicht und ist die Zahlung nicht zumutbar, kommt eine Übernahme durch das Sozialamt in Betracht.