Wer stellt den Totenschein aus?
Den Tod feststellen darf nur eine Ärztin oder ein Arzt. Zu Hause verständigen Angehörige den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst, nachts den Notruf. In Krankenhaus und Pflegeheim übernimmt das die Einrichtung. Ohne Totenschein geht danach nichts weiter — er ist die Grundlage für die Sterbeurkunde.
Bis wann muss der Sterbefall gemeldet werden?
Spätestens am dritten Werktag nach dem Tod muss der Sterbefall beim Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. In der Praxis übernimmt das das Bestattungsunternehmen mit. Lassen Sie sich gleich mehrere beglaubigte Sterbeurkunden ausstellen — Banken, Versicherungen, Rentenversicherung und Nachlassgericht verlangen jeweils ein eigenes Exemplar, und Nachbestellungen kosten Zeit.
Rechtsgrundlage: § 28 PStG
Wie schnell muss die Bestattung stattfinden?
Die Fristen setzen die Bundesländer selbst, meist liegen sie zwischen vier und zehn Tagen. Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob eine Bestattungsvorsorge, ein Treuhandvertrag oder eine Sterbegeldversicherung besteht — das ändert oft, was zu bezahlen ist und wer beauftragt.
Was kostet eine Bestattung?
Die Spanne ist groß und hängt stark von Bestattungsart, Ort und Grabstelle ab. Verlangen Sie eine schriftliche Aufstellung, die zwischen den Leistungen des Bestatters und den Fremdkosten für Friedhof, Krematorium und Behörden trennt — nur so lassen sich Angebote vergleichen. Wer die Bestattung in Auftrag gibt, haftet zunächst persönlich für die Rechnung, unabhängig davon, wer am Ende erbt.
Wer trägt die Bestattungskosten?
Kostentragungspflichtig sind grundsätzlich die Erben. Davon zu unterscheiden ist die Bestattungspflicht, die sich nach Landesrecht nach dem Verwandtschaftsverhältnis richtet — diese beiden Personenkreise sind nicht immer identisch. Reicht der Nachlass nicht und ist die Zahlung nicht zumutbar, kommt eine Übernahme durch das Sozialamt in Betracht.
Rechtsgrundlage: § 1968 BGB
Welche Unterlagen werden gebraucht?
Für das Standesamt: Personalausweis der verstorbenen Person, Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Eheurkunde oder das Familienstammbuch, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil, bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Partners. Fehlt etwas, hilft das Standesamt weiter — es blockiert die Anzeige nicht.