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Erbschaftsteuer berechnen

In den meisten Erbfällen fällt gar keine Erbschaftsteuer an — die Freibeträge sind hoch. Dieser Rechner zeigt Ihnen, ob Sie darüber liegen und mit welchem Betrag Sie rechnen müssen.

Davon hängen Steuerklasse und Freibetrag ab.

Grober Gesamtwert: Immobilien, Geld, Wertpapiere. Für eine genauere Rechnung wechseln Sie oben auf „Ausführlich“.

Freibeträge im Überblick

Persönliche Freibeträge nach § 16 ErbStG, Rechtsstand 2026.

Verhältnis zur verstorbenen Person Steuerklasse Freibetrag
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner 1 500.000 €
Kind oder Stiefkind 1 400.000 €
Enkel, dessen Elternteil bereits verstorben ist 1 400.000 €
Enkel 1 200.000 €
Elternteil oder Großelternteil 1 100.000 €
Geschwister 2 20.000 €
Nichte oder Neffe 2 20.000 €
Schwiegerkind oder Schwiegerelternteil 2 20.000 €
Geschiedener Ehepartner 2 20.000 €
Andere Person, auch nichteheliche Lebensgefährten 3 20.000 €

Steuersätze

Nach § 19 ErbStG, bezogen auf den steuerpflichtigen Erwerb — also auf den Betrag, der nach Abzug aller Freibeträge übrig bleibt.

Erwerb bis Klasse I Klasse II Klasse III
75.000 € 7 % 15 % 30 %
300.000 € 11 % 20 % 30 %
600.000 € 15 % 25 % 30 %
6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
13.000.000 € 23 % 35 % 50 %
26.000.000 € 27 % 40 % 50 %
darüber 30 % 43 % 50 %

Wird eine Wertgrenze nur knapp überschritten, greift der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG: Der Mehrbetrag wird dann gedeckelt, damit ein Euro mehr Erbe nicht mehrere tausend Euro mehr Steuer auslöst. Dieser Rechner berücksichtigt das.

Zuletzt geprüft: August 2026. Dieser Text gibt allgemeine Informationen zum Ablauf und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.