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Grabpflege in Essen

6 Gärtnereien und Grabpflege-Betriebe in Essen mit Anschrift, jeder direkt anfragbar. Wir zeigen den ganzen Markt und erhalten keine Provision.

Bis zu drei Betriebe anfragen Eine Anfrage, vergleichbare Angebote, kostenlos.
So kommt diese Liste zustande

Wir zeigen alle uns bekannten Betriebe der Region und erhalten keine Provision. Betriebe können für einen Platz in der Anfrage-Auswahl eine feste Monatspauschale zahlen; solche Betriebe kennzeichnen wir als Partner und zeigen sie oben in einem eigenen Block. Die Liste darunter ist der volle Markt, sortiert nach öffentlichen Bewertungen, wo sie vorliegen. Bewertungen ersetzen keine eigene Prüfung: Holen Sie immer ein schriftliches Angebot ein.

Adressdaten teilweise aus OpenStreetMap (ODbL). Angaben können veraltet sein, bitte prüfen Sie die Anschrift.

Alle Betriebe in Essen

6 Betriebe, wo Bewertungen vorliegen danach sortiert.

Grabpflege im Umland von Essen

Diese Betriebe sitzen in der weiteren Region. Je nach Anliegen lohnt der Vergleich über die Stadtgrenze hinaus.

Was kostet Grabpflege im Jahr?

Einfache Pflege mit saisonaler Bepflanzung liegt je nach Region und Grabgröße meist bei 150 bis 500 Euro im Jahr. Aufwendigere Wechselbepflanzung mit Gießdienst kann deutlich darüber liegen. Lassen Sie sich die Leistungen einzeln aufschlüsseln: Grundpflege, Bepflanzung, Gießen und Winterabdeckung werden getrennt berechnet.

Was ist Dauergrabpflege?

Ein Vertrag über die gesamte Ruhezeit von 20 bis 30 Jahren, meist über eine Treuhandstelle der Friedhofsgärtner abgesichert: Das Geld wird einmal eingezahlt und die Pflege ist garantiert, auch wenn der Betrieb wechselt. Das ist die übliche Lösung, wenn Angehörige weiter weg wohnen, und ein häufiger Punkt in der Nachlassregelung.

Wer ist für die Grabpflege verantwortlich?

Rechtlich der Inhaber des Nutzungsrechts an der Grabstelle, das ist oft, aber nicht immer der Erbe. Die Friedhofssatzung verpflichtet zur gärtnerischen Instandhaltung; wird sie dauerhaft vernachlässigt, kann die Friedhofsverwaltung abräumen lassen. Die Kosten der Grabpflege sind übrigens keine Nachlassverbindlichkeit, sondern Sache der Angehörigen.