Brauche ich für eine geerbte Immobilie einen Makler?
Nicht zwingend, aber im Erbfall löst er zwei typische Probleme: Er liefert eine marktnahe Preiseinschätzung, die auch gegenüber Miterben und Finanzamt Orientierung gibt, und er übernimmt Besichtigungen und Verhandlungen, wenn die Erben weit weg wohnen oder zerstritten sind. Vor dem Verkauf gehört die Erbfolge ins Grundbuch; innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Berichtigung gebührenfrei.