Witwenrente berechnen
Die Hinterbliebenenrente ist selten so hoch, wie viele erwarten, und eigenes Einkommen kürzt sie zusätzlich. Dieser Rechner zeigt die Größenordnung: was in den ersten drei Monaten gezahlt wird und was danach übrig bleibt.
Wie gerechnet wird
Zuerst wird der Rentenartfaktor angewandt: 55 Prozent der Rente bei der großen Rente nach neuem Recht, 60 Prozent nach altem Recht, 25 Prozent bei der kleinen Rente. Danach prüft die Rentenversicherung das eigene Einkommen. Vom Bruttoeinkommen wird pauschal abgezogen, bei Lohn und Gehalt 40 Prozent, bei einer eigenen Rente 14 Prozent. Vom verbleibenden Nettobetrag bleibt ein Freibetrag anrechnungsfrei, derzeit 1.122,53 Euro im Monat, das ist der 26,4-fache aktuelle Rentenwert. Was darüber liegt, mindert die Rente um 40 Prozent des übersteigenden Betrags.
In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat gilt nichts davon: Dann wird die volle Rente der verstorbenen Person gezahlt. Dieses Sterbevierteljahr gibt es auf Antrag auch als Vorschuss in einer Summe, wenn der Sterbefall innerhalb von 30 Tagen gemeldet wird.
Rechenstand: Rentenwert ab 1. Juli 2026, aktueller Rentenwert 42,52 Euro. Nicht berücksichtigt sind Rentensplitting, der Zuschlag für Kindererziehung, Abschläge bei vorzeitigem Bezug, Waisenrenten, Betriebsrenten und die Beamtenversorgung. Die Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.
Ausführlich zu Anspruch und Voraussetzungen: Witwenrente und Witwerrente.