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Nachlassportal Klar durch den Todes- und Erbfall

Witwerrente: Anspruch, Höhe und was auf die Rente angerechnet wird

Die Hinterbliebenenrente heißt im Gesetz seit Jahrzehnten geschlechtsneutral Witwen- und Witwerrente, die Voraussetzungen sind für Männer und Frauen dieselben. Trotzdem suchen viele Männer gezielt nach der Witwerrente, deshalb steht hier alles aus dieser Perspektive: Anspruch, Höhe, Anrechnung und die Fristen, die man nicht verpassen sollte.

Haben Männer denselben Anspruch wie Frauen?

Ja. Seit dem Hinterbliebenenrentengesetz von 1986 gelten für Witwer und Witwen dieselben Regeln, das Gesetz spricht einheitlich von der Witwen- und Witwerrente. Voraussetzung ist eine gültige Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt des Todes und dass die verstorbene Person die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat, bei einem Arbeitsunfall oder in bestimmten anderen Fällen auch früher. Nicht verheiratete Paare haben keinen Anspruch, unabhängig davon, wie lange sie zusammengelebt haben. Eine Ehe, die weniger als ein Jahr gedauert hat, gilt als Versorgungsehe, dann wird in der Regel keine Rente gezahlt, es sei denn, die Umstände sprechen dagegen, etwa bei einem plötzlichen Unfalltod.

Rechtsgrundlage: § 46 SGB VI

Kleine oder große Witwerrente: Was steht wem zu?

Die große Witwerrente beträgt 55 Prozent der Rente, die der verstorbenen Person zugestanden hätte. Sie wird gezahlt, wenn der hinterbliebene Teil das maßgebliche Alter erreicht hat, das schrittweise auf 47 Jahre angehoben wurde, oder erwerbsgemindert ist oder ein eigenes Kind beziehungsweise ein Kind der verstorbenen Person unter 18 Jahren erzieht. Trifft nichts davon zu, gibt es die kleine Witwerrente mit 25 Prozent, und zwar befristet auf 24 Kalendermonate. Wurde die Ehe vor 2002 geschlossen und ist einer der Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren, gilt altes Recht: Dann beträgt die große Rente 60 Prozent und die kleine ist unbefristet.

Was ist das Sterbevierteljahr?

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat wird die Rente in voller Höhe der Rente der verstorbenen Person gezahlt, ohne Kürzung auf 55 oder 25 Prozent und ohne Anrechnung eigenen Einkommens. Dieses Sterbevierteljahr soll den Übergang abfedern, solange laufende Kosten noch auf zwei Personen ausgelegt sind. Wichtig ist der Vorschuss: Wer den Sterbefall innerhalb von 30 Tagen bei der Deutschen Rentenversicherung oder über einen Rentenservice der Post meldet, bekommt die Zahlung für das Sterbevierteljahr auf Antrag vorschüssig in einer Summe. Der Rentenantrag selbst sollte zügig gestellt werden, denn rückwirkend gezahlt wird nur begrenzt.

Wie wird eigenes Einkommen angerechnet?

Nach dem Sterbevierteljahr prüft die Rentenversicherung das eigene Einkommen. Angerechnet werden unter anderem Erwerbseinkommen, eigene Renten und bestimmte Kapitalerträge, nicht dagegen das Vermögen als solches. Bis zu einem Freibetrag bleibt das Einkommen anrechnungsfrei, der Freibetrag orientiert sich am aktuellen Rentenwert, erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind und wird jährlich angepasst. Was darüber liegt, mindert die Witwerrente zu 40 Prozent des übersteigenden Betrags. Bei höherem eigenem Einkommen kann die Rente dadurch bis auf null sinken, der Anspruch als solcher bleibt aber bestehen und lebt wieder auf, wenn das Einkommen wegfällt.

Rechtsgrundlage: § 97 SGB VI

Was passiert bei Wiederheirat?

Mit einer neuen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft entfällt der Anspruch auf die Witwerrente, weil die Versorgung nun aus der neuen Verbindung folgt. Als Ausgleich gibt es auf Antrag eine Rentenabfindung in Höhe des 24-fachen Monatsbetrags der zuletzt gezahlten Rente, bei der kleinen Witwerrente entsprechend der Restlaufzeit. Wird die neue Ehe später geschieden oder aufgehoben, kann die frühere Witwerrente wieder aufleben, allerdings werden Ansprüche aus der neuen Ehe angerechnet und die Abfindung wird verrechnet. Diese sogenannte Wiederauflebensrente muss eigens beantragt werden, von selbst zahlt niemand.

Wie stellt man den Antrag?

Der Antrag läuft über die Deutsche Rentenversicherung, online, bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder über die Versichertenberater vor Ort. Gebraucht werden in der Regel die Sterbeurkunde in der Ausfertigung für Rentenzwecke, die Heiratsurkunde, die Versicherungsnummern beider Personen, Angaben zum eigenen Einkommen und die Bankverbindung. Wer die Rente innerhalb von zwölf Kalendermonaten nach dem Tod beantragt, bekommt sie ab dem Folgemonat des Sterbemonats, danach nur noch für zwölf Monate rückwirkend. Diese Frist gehört zu den wenigen, die im Trubel der ersten Wochen tatsächlich Geld kosten können.

Zuletzt geprüft: September 2026. Dieser Text gibt allgemeine Informationen zum Ablauf und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.