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Nachlassportal Klar durch den Todes- und Erbfall

Anwalt für Erbrecht: wann er sich lohnt und was er kostet

Die meisten Erbfälle brauchen keinen Anwalt. Die falschen fünf Prozent ohne Anwalt zu durchlaufen kostet dagegen schnell fünfstellig. Diese Seite sortiert, welche Lagen anwaltliche Hilfe brauchen, was sie kostet und woran Sie gute Beratung erkennen.

In welchen Lagen lohnt sich ein Anwalt für Erbrecht?

Immer dann, wenn eine Frist läuft oder Positionen sich widersprechen. Die typischen Fälle: Sie wissen nicht, ob Sie ausschlagen sollen, und die sechs Wochen laufen. Sie sollen einen Pflichtteil durchsetzen oder abwehren. Die Erbengemeinschaft ist blockiert, und es geht um eine Immobilie. Ein Testament ist mehrdeutig, überraschend oder möglicherweise unwirksam. Es gibt Vermögen im Ausland oder ein Unternehmen im Nachlass. In all diesen Lagen entscheidet frühe Beratung über Beträge, die die Anwaltskosten um ein Vielfaches übersteigen. Keinen Anwalt braucht dagegen der klare Standardfall: ein eindeutiges Testament oder gesetzliche Erbfolge, einige Konten, einvernehmliche Erben.

Was kostet die Erstberatung?

Für Verbraucher ist die erste Beratung gesetzlich gedeckelt: höchstens 190 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer, in Summe also rund 250 Euro. Viele Kanzleien bieten Pauschalen darunter an, manche rechnen die Erstberatung bei Mandatserteilung an. Wichtig ist, was Sie mitnehmen: Nach einer guten Erstberatung wissen Sie, welche Ansprüche und Fristen bestehen, was die Durchsetzung ungefähr kostet und ob sich ein Mandat lohnt. Bereiten Sie den Termin vor, Testament, Erbschein, Vermögensübersicht und den Schriftverkehr mitbringen, dann reicht die Stunde auch für eine belastbare Einschätzung.

Rechtsgrundlage: § 34 RVG

Was kostet die Vertretung danach?

Ohne andere Vereinbarung gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert, also dem Wert dessen, worum gestritten wird, nicht nach dem Zeitaufwand. Bei hohen Nachlasswerten kommen so auch bei überschaubarem Aufwand spürbare Beträge zusammen, dafür sind sie planbar und werden im Erfolgsfall bei Gericht teils der Gegenseite auferlegt. Alternativ vereinbaren viele Kanzleien Stundensätze, im Erbrecht üblich sind grob 200 bis 400 Euro. Lassen Sie sich vor dem Mandat immer eine Kostenschätzung für Ihren konkreten Gegenstandswert geben, seriöse Kanzleien nennen die Zahlen unaufgefordert. Bei geringem Einkommen helfen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.

Was bedeutet der Titel Fachanwalt für Erbrecht?

Er ist der einzige geschützte Qualitätsnachweis in diesem Feld. Den Titel verleiht die Rechtsanwaltskammer nur, wer einen Fachanwaltslehrgang absolviert, eine festgelegte Zahl selbst bearbeiteter Erbrechtsfälle nachgewiesen hat und sich jedes Jahr nachweislich fortbildet. Begriffe wie Erbrechtsexperte, Schwerpunkt Erbrecht oder Erbrechtskanzlei sind dagegen frei wählbar und sagen für sich genommen nichts. Das heißt nicht, dass nur Fachanwälte gut beraten, aber beim Titel wissen Sie, was dahinter steht. In unserem Verzeichnis führen wir in dieser Kategorie ausschließlich Kanzleien, deren Fachanwaltstitel wir auf der Kanzleiwebsite belegt gefunden haben.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung im Erbrecht?

Meist weniger, als Versicherte erwarten. Die verbreiteten Tarife decken im Erbrecht nur die anwaltliche Beratung ab, oft begrenzt auf einen Festbetrag oder eine Erstberatung, die Vertretung vor Gericht ist in älteren und einfachen Tarifen ausgeschlossen. Einige neuere Premium-Tarife erstatten auch außergerichtliche Vertretung oder Mediation im Erbstreit. Prüfen Sie also vor dem Mandat die eigenen Bedingungen und holen Sie eine Deckungszusage ein, das übernimmt auf Wunsch die Kanzlei. Und rechnen Sie nüchtern: Bei einem klaren Anspruch trägt am Ende häufig die unterlegene Gegenseite die Kosten, dann ist die Deckungsfrage zweitrangig.

Anwalt, Notar oder Nachlassgericht: wer ist wofür zuständig?

Das Nachlassgericht verwahrt und eröffnet Testamente, nimmt Ausschlagungen entgegen und erteilt Erbscheine, es berät aber nicht und ergreift keine Partei. Der Notar beurkundet, Testamente, Erbverträge, Immobilienübertragungen, und beantragt auf Wunsch den Erbschein, auch er ist zur Neutralität verpflichtet. Nur der Anwalt steht allein auf Ihrer Seite: Er bewertet Ihre Position, verhandelt für Sie und vertritt Sie im Streit. Für die Gestaltung des eigenen Testaments ist deshalb der Notar oft der günstigere Weg, im Konflikt um einen Nachlass führt am Anwalt nichts vorbei. Die Kombination, notarielle Gestaltung zu Lebzeiten und anwaltliche Vertretung im Streitfall, deckt beide Welten ab.

Zuletzt geprüft: September 2026. Dieser Text gibt allgemeine Informationen zum Ablauf und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.