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Nachlassportal Klar durch den Todes- und Erbfall

Erbe ausschlagen: Frist, Form, Folgen

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Niemand muss ein Erbe annehmen. Aber die Entscheidung hat eine harte Frist, eine strenge Form, und Folgen, die viele überraschen: Nach der eigenen Ausschlagung rückt der Nächste in der Erbfolge nach, oft die eigenen Kinder.

Wie lange habe ich Zeit?

Sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Todesfall UND von Ihrer Stellung als Erbe wissen. Bei gesetzlicher Erbfolge laufen beide Momente meist zusammen; bei einem Testament beginnt die Frist erst mit dessen Eröffnung durch das Nachlassgericht. Sechs Monate gelten, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten. Läuft die Frist ab, gilt das Erbe als angenommen, samt aller Schulden.

Rechtsgrundlage: § 1944 BGB

Welche Form ist vorgeschrieben?

Ein Brief ans Nachlassgericht genügt NICHT. Die Ausschlagung muss entweder zur Niederschrift beim Nachlassgericht erklärt werden (Sie gehen persönlich hin) oder in öffentlich beglaubigter Form über einen Notar. Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person oder das an Ihrem eigenen Wohnort.

Rechtsgrundlage: § 1945 BGB

Was kostet die Ausschlagung?

Bei einem überschuldeten Nachlass beträgt die Gerichtsgebühr 30 Euro. Ist der Nachlass werthaltig, richtet sich die Gebühr nach dessen Wert. Beim Weg über den Notar kommen dessen Beglaubigungskosten hinzu. Verglichen mit der Haftung für fremde Schulden ist das in aller Regel gut angelegtes Geld.

Kann ich das Erbe versehentlich annehmen?

Ja, durch Verhalten. Wer Nachlassgegenstände verkauft, Rechnungen aus dem Nachlass begleicht oder Forderungen des Verstorbenen einzieht, kann das Erbe damit stillschweigend angenommen haben. Unschädlich sind dagegen die Bestattung, das Sichern der Wohnung und reine Erhaltungsmaßnahmen. Im Zweifel: erst klären, dann handeln.

Was passiert nach meiner Ausschlagung?

Der Nachlass fällt an die Person, die geerbt hätte, wenn es Sie nicht gäbe, bei Eltern sind das meist die eigenen Kinder. Die müssen dann selbst ausschlagen, für minderjährige Kinder erklären das die Eltern. Eine vollständige Ausschlagung durch die Familie erfordert also mehrere Erklärungen in der richtigen Reihenfolge. Planen Sie das von Anfang an mit.

Rechtsgrundlage: § 1953 BGB

Ich habe die Frist verpasst oder falsch entschieden: Ist alles verloren?

Nicht zwingend. Sowohl die versäumte Frist als auch die Annahme selbst können unter Umständen angefochten werden, etwa wenn Sie sich über die Überschuldung des Nachlasses geirrt haben. Die Anfechtung hat wieder eine Sechs-Wochen-Frist ab Entdeckung des Irrtums und gehört in anwaltliche Hände, hier geht es um Ihr persönliches Vermögen.

Rechtsgrundlage: §§ 1954, 1956 BGB

Zuletzt geprüft: September 2026. Dieser Text gibt allgemeine Informationen zum Ablauf und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.