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Nachlassportal Klar durch den Todes- und Erbfall

Gesetzliche Erbfolge: wer erbt, wenn kein Testament da ist

Gut die Hälfte aller Erbfälle läuft ohne Testament, dann bestimmt das Gesetz, wer erbt und zu welchem Anteil. Die Regeln sind logisch, aber voller Überraschungen: Ehepartner erben nicht alles, Schwiegerkinder nie, und der Staat nur ganz am Ende.

Nach welcher Reihenfolge erbt die Familie?

Das Gesetz teilt die Verwandten in Ordnungen: Erste Ordnung sind die Abkömmlinge, also Kinder, ersatzweise Enkel und Urenkel. Zweite Ordnung sind die Eltern und deren Abkömmlinge, also Geschwister, Nichten und Neffen. Dritte Ordnung die Großeltern samt Onkeln, Tanten, Cousins. Der Kernsatz: Solange auch nur ein Angehöriger einer näheren Ordnung lebt, erben die ferneren Ordnungen nichts. Ein einziges Kind schließt also Geschwister und Eltern der verstorbenen Person vollständig aus.

Rechtsgrundlage: §§ 1924 bis 1930 BGB

Was erbt der Ehepartner?

Der Ehepartner erbt neben den Ordnungen, wie viel, hängt vom Güterstand ab. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft: neben Kindern die Hälfte (ein Viertel Erbteil plus ein Viertel pauschaler Zugewinnausgleich), neben Eltern oder Geschwistern drei Viertel. Erst wenn weder Verwandte der ersten und zweiten Ordnung noch Großeltern leben, erbt der Ehepartner allein. Bei Gütertrennung mit zwei Kindern erben alle drei zu gleichen Teilen. Unverheiratete Partner erben NICHTS, egal wie lange die Beziehung dauerte; für sie führt am Testament kein Weg vorbei.

Rechtsgrundlage: §§ 1931, 1371 BGB

Ein Beispiel: Witwe, zwei Kinder, ein Haus

Stirbt ein Ehemann in der Zugewinngemeinschaft und hinterlässt Frau und zwei Kinder, erbt die Frau die Hälfte, jedes Kind ein Viertel, als Erbengemeinschaft, der auch das Haus gemeinsam gehört. Verkaufen, vermieten oder belasten geht nur einstimmig. Genau daraus entsteht der häufigste Familienstreit: Die Witwe will wohnen bleiben, ein Kind will ausgezahlt werden. Wer das vermeiden will, braucht ein Testament, die gesetzliche Erbfolge nimmt auf Wohnbedürfnisse keine Rücksicht.

Wer erbt bei Patchwork-Familien?

Nur die rechtliche Verwandtschaft zählt: Leibliche und adoptierte Kinder erben, Stiefkinder NICHT, auch wenn sie seit dem Kleinkindalter in der Familie leben. Der neue Ehepartner erbt dagegen voll mit. Das erzeugt schiefe Ergebnisse: Das Stiefkind, das jahrzehntelang gepflegt hat, geht leer aus, während das entfremdete leibliche Kind erbt. Auch Halbgeschwister erben in der zweiten Ordnung nur über den gemeinsamen Elternteil. Patchwork-Konstellationen sind der klassische Fall, in dem die gesetzliche Erbfolge fast nie das abbildet, was die Familie will.

Rechtsgrundlage: § 1924 BGB

Wann erbt der Staat?

Erst, wenn sich weder Ehepartner noch irgendein Verwandter ermitteln lässt, das Gesetz kennt theoretisch unbegrenzt ferne Ordnungen. Das Nachlassgericht ermittelt zunächst, oft über professionelle Erbenermittler. Findet sich niemand, erbt das Bundesland des letzten Wohnsitzes. Der Staat kann die Erbschaft nicht ausschlagen, haftet aber nur mit dem Nachlass. Für die Praxis wichtiger: Wer entfernte Verwandtschaft hat und den Staat als Erben vermeiden will, braucht auch dafür ein Testament.

Rechtsgrundlage: § 1936 BGB

Die häufigsten Irrtümer über die gesetzliche Erbfolge

Drei halten sich hartnäckig. Erstens: "Mein Ehepartner erbt automatisch alles": falsch, neben Kindern nur die Hälfte, neben Schwiegereltern drei Viertel. Zweitens: "Wir haben kein Testament nötig, es regelt sich": es regelt sich, aber in eine Erbengemeinschaft hinein, die nur einstimmig handeln kann. Drittens: "Der Staat kassiert, wenn kein Testament da ist": nein, der Staat kommt erst nach der gesamten Verwandtschaft. Wer prüfen will, was in seinem Fall gilt: Unsere Checkliste rechnet die Konstellation durch und zeigt, welche Schritte anstehen.

Zuletzt geprüft: September 2026. Dieser Text gibt allgemeine Informationen zum Ablauf und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.