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Nachlassportal Klar durch den Todes- und Erbfall

Was kostet ein Testament beim Notar?

Notarkosten sind nicht verhandelbar und überall in Deutschland gleich, sie ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Wer den Rechenweg kennt, kann die Kosten vorher ziemlich genau abschätzen. Und in vielen Fällen ist das notarielle Testament am Ende günstiger als das handschriftliche, weil es den Erbschein erspart.

Wonach richten sich die Notarkosten?

Nicht nach Aufwand oder Zeit, sondern nach dem Geschäftswert. Das ist das Reinvermögen zum Zeitpunkt der Beurkundung, also alle Vermögenswerte abzüglich der Schulden. Immobilien werden mit dem Verkehrswert angesetzt, Verbindlichkeiten werden abgezogen, allerdings höchstens bis zur Hälfte des Vermögens. Aus diesem Geschäftswert ergibt sich nach der Tabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes eine Gebühr, die der Notar weder erhöhen noch nachlassen darf. Wer mehrere Notare vergleicht, vergleicht deshalb nur Service und Erreichbarkeit, nicht den Preis.

Rechtsgrundlage: § 102 GNotKG

Was kostet ein Testament konkret?

Für ein Einzeltestament fällt eine einfache Gebühr an. Bei einem Reinvermögen von 50.000 Euro sind das rund 165 Euro, bei 100.000 Euro rund 273 Euro, bei 250.000 Euro rund 535 Euro und bei 500.000 Euro rund 935 Euro. Auf diese Beträge kommt noch die Umsatzsteuer, dazu Auslagen für Post und Schreibkosten in kleiner Höhe. Ein Vermögen von 300.000 Euro landet damit einschließlich Steuer bei ungefähr 750 Euro, einmalig und lebenslang gültig, solange sich die Verhältnisse nicht ändern.

Warum kostet ein gemeinsames Testament das Doppelte?

Weil das Gesetz dafür eine doppelte Gebühr vorsieht. Ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten und ebenso ein Erbvertrag lösen die zweifache Gebühr aus, aus rund 273 Euro bei 100.000 Euro Vermögen werden also rund 546 Euro. Beim gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten wird zudem das Vermögen beider zusammengerechnet, was den Geschäftswert und damit die Gebühr zusätzlich erhöht. Wer nur einfache Regelungen treffen will, sollte deshalb prüfen, ob zwei getrennte Einzeltestamente ausreichen, sie sind allerdings nicht wechselseitig bindend.

Rechtsgrundlage: § 34 GNotKG

Welche Kosten kommen noch dazu?

Der Notar gibt das Testament in die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht, dafür fällt eine einmalige Gebühr von 75 Euro an. Dazu kommt eine geringe Gebühr für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer, die dafür sorgt, dass das Testament im Sterbefall zuverlässig gefunden und eröffnet wird. Beides ist bewusst nicht optional gedacht, denn ein Testament, das niemand findet, wirkt nicht. Wer ein handschriftliches Testament aufsetzt, kann es übrigens ebenfalls gegen dieselbe Gebühr beim Amtsgericht hinterlegen und registrieren lassen, das ist die günstigste Absicherung gegen Verlust.

Lohnt sich der Notar gegenüber dem handschriftlichen Testament?

Häufig ja, und zwar aus einem Grund, der erst nach dem Tod sichtbar wird. Ein notarielles Testament ersetzt in aller Regel den Erbschein, Banken und Grundbuchamt akzeptieren es zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll als Nachweis. Der Erbschein kostet selbst ungefähr so viel wie das Testament, und zwar zweimal, für die Erteilung und für die eidesstattliche Versicherung. Wer eine Immobilie im Nachlass hat, spart mit dem notariellen Testament deshalb meistens Geld statt welches auszugeben. Dazu kommt die Beratung: Formfehler und mehrdeutige Formulierungen sind der häufigste Grund für Erbstreitigkeiten, und sie fallen fast immer erst auf, wenn niemand mehr nachfragen kann.

Lassen sich die Kosten senken?

Am Geschäftswert selbst führt kein legaler Weg vorbei, das Vermögen kleinzurechnen ist keine Option, denn der Notar ermittelt es und haftet dafür. Drei Stellschrauben gibt es trotzdem. Erstens: Schulden angeben, sie mindern den Geschäftswert bis zur Hälfte des Vermögens. Zweitens: prüfen, ob statt eines gemeinschaftlichen Testaments zwei Einzeltestamente genügen, das halbiert die Gebühr. Drittens: das handschriftliche Testament mit amtlicher Verwahrung, wenn die Verhältnisse wirklich einfach sind, also ein überschaubares Vermögen, klare Verhältnisse und keine Immobilie. Sobald Unternehmen, Auslandsvermögen, Patchwork oder ein behindertes Kind im Spiel sind, ist Sparen an dieser Stelle das teuerste Vorgehen.

Zuletzt geprüft: September 2026. Dieser Text gibt allgemeine Informationen zum Ablauf und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.