Welche Form muss ein eigenhändiges Testament haben?
Der GESAMTE Text muss von Ihrer Hand geschrieben sein, nicht nur die Unterschrift. Ein am Computer getipptes und unterschriebenes Testament ist nichtig, ebenso ein von einer anderen Person geschriebenes. Unterschrieben wird am Ende mit vollem Namen; Ort und Datum sind nicht zwingend, aber dringend zu empfehlen, bei mehreren Testamenten entscheidet das Datum, welches gilt. Wer nicht mehr gut schreiben kann, geht zum Notar: Dort genügt die Erklärung des Willens.
Rechtsgrundlage: § 2247 BGB
Was gehört inhaltlich hinein?
Der wichtigste Satz ist die Erbeinsetzung: Wer wird Erbe, zu welcher Quote: "Meine Tochter A erbt zur Hälfte, mein Sohn B zur Hälfte." Dazu Ersatzerben für den Fall, dass ein Erbe vorverstirbt. Einzelne Gegenstände und Geldbeträge werden als Vermächtnis zugewendet ("Meine Enkelin C erhält 10.000 Euro als Vermächtnis"). Sinnvoll oft: eine Teilungsanordnung, wer welchen Gegenstand bekommt, und die Benennung eines Testamentsvollstreckers, wenn Streit droht oder Erben minderjährig sind.
Welche Fehler machen Testamente unwirksam oder streitanfällig?
Die Klassiker: getippter Text (nichtig), fehlende Unterschrift (nichtig), und vor allem unklare Formulierungen: Wer nur Gegenstände verteilt ("Das Auto für A, den Schmuck für B") ohne zu sagen, wer ERBE sein soll, zwingt das Nachlassgericht zur Auslegung, und die Beteiligten in den Streit. Ebenfalls häufig: das "Vererben" von Konten an Personen, die keine Erben sein sollen (das ist ein Vermächtnis und sollte so heißen), Widersprüche zu früheren Testamenten ohne Widerrufsklausel, und vergessene Pflichtteilsrechte, die die schönste Planung durchkreuzen.
Wo bewahre ich das Testament auf?
Am sichersten in der besonderen amtlichen Verwahrung beim Amtsgericht: einmalig 75 Euro, das Testament wird im Zentralen Testamentsregister vermerkt, und im Sterbefall wird es garantiert gefunden und von Amts wegen eröffnet. Ein Testament in der Schreibtischschublade kann verloren gehen, oder von jemandem "gefunden" werden, den es benachteiligt; das Verschwindenlassen ist zwar strafbar, aber schwer nachweisbar. Wer es zu Hause behält, sollte einer Vertrauensperson sagen, wo es liegt.
Rechtsgrundlage: § 2248 BGB
Wie ändere oder widerrufe ich ein Testament?
Jederzeit und formlos wirksam durch ein neues Testament, das dem alten widerspricht, sicherer ist der ausdrückliche Satz "Hiermit widerrufe ich alle früheren Verfügungen von Todes wegen." Auch das Vernichten des Originals widerruft. Vorsicht bei gemeinschaftlichen Testamenten von Ehepartnern: Die wechselbezüglichen Verfügungen lassen sich nach dem Tod des Partners nicht mehr ändern und zu Lebzeiten nur notariell widerrufen. Wer nach Scheidung oder Zerwürfnis neu testiert, sollte das alte Testament aktiv aus der Welt schaffen.
Rechtsgrundlage: §§ 2253 bis 2258 BGB
Wann lohnt sich der Notar, und was kostet er?
Immer, wenn eine Immobilie im Vermögen ist: Das notarielle Testament ersetzt zusammen mit der Eröffnungsniederschrift in aller Regel den Erbschein, und ist damit oft BILLIGER als das selbstgeschriebene. Beispiel: Bei 250.000 Euro Vermögen kostet das Einzeltestament beim Notar eine 1,0-Gebühr von 535 Euro; der Erbschein, den die Erben sonst bräuchten, kostet mit eidesstattlicher Versicherung rund 1.070 Euro. Dazu kommt die Beratung: Der Notar formuliert eindeutig und denkt an Ersatzerben, Pflichtteil und Steuer. Bei Patchwork, Unternehmensanteilen oder Auslandsvermögen ist die Beratung ohnehin Pflichtprogramm.
Rechtsgrundlage: GNotKG KV 21200