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Zentrales Vorsorgeregister: damit Ihre Vollmacht gefunden wird

Die häufigste Panne der Vorsorge ist banal: Es gibt eine Vollmacht, aber niemand weiß davon, und das Gericht bestellt einen fremden Betreuer. Genau dieses Loch stopft das Zentrale Vorsorgeregister, für eine einmalige Gebühr von der Größenordnung einer Pizza.

Was ist das Zentrale Vorsorgeregister, und was wird dort gespeichert?

Ein bundesweites Register der Bundesnotarkammer für Vorsorgeurkunden: Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Gespeichert wird nicht das Dokument selbst, sondern seine Eckdaten: wer die Urkunde errichtet hat, wer bevollmächtigt ist samt Kontaktdaten, welche Bereiche sie abdeckt und wo das Original liegt. Das Register ist also ein Wegweiser, kein Tresor, das Original bleibt bei Ihnen, beim Bevollmächtigten oder beim Notar. Ende 2024 waren dort über sechs Millionen Vorsorgeurkunden registriert, es ist der Standardweg, keine Sonderlösung.

Wer fragt das Register ab, und wann?

Die Betreuungsgerichte sind verpflichtet, vor der Bestellung eines Betreuers im Register nachzusehen. Finden sie eine registrierte Vollmacht, kontaktieren sie den eingetragenen Bevollmächtigten, und das Betreuungsverfahren ist in aller Regel vom Tisch, genau das ist der Zweck der Übung. Seit 2023 dürfen auch behandelnde Ärztinnen und Ärzte das Register abfragen, wenn ein Patient nicht mehr entscheidungsfähig ist und geklärt werden muss, wer für ihn spricht. Was das Register nicht ist: ein Beweis für die Wirksamkeit der Vollmacht. Es sagt nur, dass es sie gibt und wo, die Prüfung des Dokuments selbst bleibt Sache dessen, der es vorgelegt bekommt.

Was kostet die Registrierung?

Eine einmalige Gebühr ohne laufende Kosten: online derzeit ab rund 13 Euro, auf Papier und mit zusätzlichen Bevollmächtigten etwas mehr, je nach Zahlweise und Umfang meist unter 30 Euro. Wer seine Vollmacht beim Notar beurkunden lässt, bekommt die Registrierung üblicherweise gleich miterledigt, der Notar meldet die Urkunde ans Register. Angesichts dessen, was auf dem Spiel steht, ein Betreuungsverfahren kostet ein Vielfaches und dauert Monate, ist das Register die günstigste Absicherung der gesamten Vorsorgekette. Es gibt keinen vernünftigen Grund, eine vorhandene Vollmacht nicht zu registrieren.

Wie registriere ich meine Vollmacht?

Der einfachste Weg führt über das Online-Portal des Registers unter vorsorgeregister.de: Konto anlegen, Daten der Urkunde und der bevollmächtigten Personen eintragen, Gebühr zahlen, fertig. Alternativ gibt es den Papierantrag, und Notare wie auch manche Betreuungsvereine melden für Sie. Wichtig ist die Zustimmung der eingetragenen Bevollmächtigten nicht erforderlich, sie werden aber benachrichtigt, sinnvoll ist ohnehin, dass sie Bescheid wissen. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung mit Registernummer, die gehört zu den Unterlagen. Das Register ersetzt übrigens nicht die kluge Aufbewahrung: Der Bevollmächtigte muss im Ernstfall an das Original kommen, das Register sagt ihm nur, dass es existiert.

Was muss ich bei Änderungen tun?

Das Register ist nur so gut wie seine Daten. Meldepflichtig im eigenen Interesse sind alle Änderungen: neue Adresse des Bevollmächtigten, Widerruf der Vollmacht, eine neue Vollmacht, die die alte ersetzt, oder der Tod eines Bevollmächtigten. Die Änderung läuft über dasselbe Portal mit der Registernummer und kostet wenig bis nichts. Der kritischste Fall ist der Widerruf: Wer seine Vollmacht widerruft, ohne die Registrierung zu löschen, riskiert, dass ein Gericht Jahre später den längst entmachteten Bevollmächtigten kontaktiert. Deshalb gehört zu jedem Widerruf die Dreierkette: Original zurückfordern, Banken informieren, Registereintrag löschen oder ändern.

Gilt das Register auch für Patientenverfügung und Betreuungsverfügung?

Ja, beide können registriert werden, allein oder zusammen mit der Vorsorgevollmacht, und das ist sinnvoll. Die Betreuungsverfügung entfaltet ihren Wert überhaupt erst, wenn das Gericht sie kennt, denn sie richtet sich genau an das Gericht: Sie sagt, wer Betreuer werden soll, falls doch einer nötig ist. Bei der Patientenverfügung sorgt der Eintrag dafür, dass Ärzte in der Akutsituation erfahren, dass es sie gibt und wo sie liegt. Wer alle drei Dokumente hat, registriert sie in einem Vorgang. Was die Dokumente jeweils leisten und wie sie zusammenspielen, steht auf unseren Seiten zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Zuletzt geprüft: September 2026. Dieser Text gibt allgemeine Informationen zum Ablauf und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.