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Nachlassportal Klar durch den Todes- und Erbfall

Witwenrente berechnen: Schritt für Schritt mit Beispiel

Die Höhe der Witwen- oder Witwerrente lässt sich in vier Schritten selbst überschlagen: Rente des Verstorbenen ermitteln, Prozentsatz anwenden, Abschlag prüfen, eigenes Einkommen anrechnen. Diese Seite rechnet ein Beispiel durch und nennt die Werte, auf die es ankommt.

Von welcher Rente wird gerechnet?

Ausgangspunkt ist immer die Rente, die die verstorbene Person bezogen hat oder auf die sie zum Todeszeitpunkt Anspruch gehabt hätte. Bezog sie schon Altersrente, steht der Betrag im letzten Rentenbescheid. War sie noch berufstätig, rechnet die Rentenversicherung die Rente aus den bis dahin erworbenen Entgeltpunkten hoch, als wäre die Person erwerbsgemindert geworden, inklusive einer Zurechnungszeit für die fehlenden Jahre. Eine grobe Orientierung liefert die jährliche Renteninformation der verstorbenen Person, dort steht die bereits erreichte Anwartschaft. Betriebsrenten und private Renten laufen getrennt, sie haben eigene Hinterbliebenenregeln im jeweiligen Vertrag.

Wie viel Prozent bekomme ich: 55 oder 60?

Nach neuem Recht beträgt die große Witwenrente 55 Prozent der Rente des Verstorbenen, dafür gibt es einen Zuschlag für Kindererziehung. Das alte Recht mit 60 Prozent ohne Kinderzuschlag gilt nur noch, wenn die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. Die kleine Witwenrente beträgt nach neuem Recht 25 Prozent und wird nur 24 Monate gezahlt. Die große Witwenrente bekommt, wer die maßgebliche Altersgrenze erreicht hat, im Todesjahr 2026 sind das 46 Jahre und 6 Monate, oder wer ein minderjähriges Kind erzieht oder erwerbsgemindert ist.

Rechtsgrundlage: § 46 SGB VI

Was ist das Sterbevierteljahr?

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Todesmonat wird die volle Rente des Verstorbenen gezahlt, also 100 Prozent statt 55, und eigenes Einkommen wird in dieser Zeit nicht angerechnet. Bezog die verstorbene Person bereits Rente, können Witwe oder Witwer diese drei Monatsrenten als Vorschuss in einer Summe beantragen, und zwar innerhalb von 30 Tagen nach dem Todesfall beim Renten Service der Deutschen Post, das Formular gibt es in jeder Postfiliale. Dieser Vorschuss ist oft das schnellste Geld nach einem Todesfall und überbrückt die Zeit, bis der eigentliche Rentenantrag bearbeitet ist.

Wann wird ein Abschlag abgezogen?

Stirbt die versicherte Person vor der maßgeblichen Altersgrenze, im Jahr 2026 liegt sie bei 64 Jahren und 6 Monaten, wird die zugrunde gelegte Rente um 0,3 Prozent je fehlendem Monat gekürzt, höchstens um 10,8 Prozent. Der Abschlag trifft also gerade die Fälle, in denen der Partner früh stirbt und die Hinterbliebenen das Geld am dringendsten brauchen. Er wird von der Rente des Verstorbenen abgezogen, bevor der Prozentsatz von 55 oder 60 angewendet wird, und bleibt dauerhaft bestehen.

Wie wird eigenes Einkommen angerechnet?

Vom eigenen Nettoeinkommen bleibt ein Freibetrag anrechnungsfrei, er beträgt das 26,4-fache des aktuellen Rentenwerts, seit dem 1. Juli 2026 sind das 1.122,53 Euro im Monat, der Betrag steigt mit jeder Rentenanpassung. Je waisenrentenberechtigtem Kind erhöht er sich um gut 238 Euro. Von dem Teil des Nettoeinkommens, der über dem Freibetrag liegt, werden 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen. Das Netto wird pauschal ermittelt: Vom Bruttoarbeitsentgelt zieht die Rentenversicherung 40 Prozent ab, bei eigener Rente und anderen Einkunftsarten gelten andere Pauschalsätze. Die eigene Altersrente wird also angerechnet, kleine Einkommen unter dem Freibetrag kürzen dagegen gar nichts.

Rechtsgrundlage: § 97 SGB VI

Rechenbeispiel: Was bleibt am Ende übrig?

Der verstorbene Ehemann bezog 1.600 Euro Altersrente, die Ehe wurde 2005 geschlossen, es gilt neues Recht. Große Witwenrente: 55 Prozent von 1.600 Euro sind 880 Euro. Die Witwe arbeitet und verdient 2.400 Euro brutto, pauschal ergibt das 1.440 Euro netto. Davon liegt bei einem Freibetrag von 1.122,53 Euro ein Betrag von 317,47 Euro darüber, angerechnet werden 40 Prozent davon, also 126,99 Euro. Ausgezahlt werden rund 753 Euro im Monat. Ohne eigenes Einkommen wären es die vollen 880 Euro, in den ersten drei Monaten nach dem Todesmonat ohnehin die vollen 1.600 Euro. Der Antrag heißt R0500 und gehört wegen der begrenzten Rückwirkung in die ersten Wochen, unsere Checkliste erinnert daran.

Zuletzt geprüft: September 2026. Dieser Text gibt allgemeine Informationen zum Ablauf und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.