Zum Inhalt springen
Nachlassportal Klar durch den Todes- und Erbfall

Waisenrente: Anspruch, Höhe und Antrag

Stirbt ein Elternteil, haben Kinder einen eigenen Rentenanspruch, unabhängig davon, was der überlebende Elternteil bekommt. Die Waisenrente wird oft nicht beantragt, weil niemand daran denkt, dabei ist sie unkompliziert und wird ohne Einkommensprüfung gezahlt.

Wer bekommt Waisenrente?

Leibliche und adoptierte Kinder eines Verstorbenen, der die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat oder bereits Rente bezog, bei Tod durch Arbeitsunfall gilt die Wartezeit immer als erfüllt. Auch Stiefkinder und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten, sowie Enkel und Geschwister, die er überwiegend unterhalten hat, können anspruchsberechtigt sein. Halbwaisen sind Kinder, bei denen noch ein Elternteil lebt, Vollwaisen haben beide Elternteile verloren, danach richtet sich die Höhe.

Rechtsgrundlage: § 48 SGB VI

Wie hoch ist die Waisenrente?

Halbwaisen erhalten 10 Prozent, Vollwaisen 20 Prozent der Rente, die der Verstorbene bezogen hat oder bezogen hätte, jeweils zuzüglich eines Zuschlags, der sich nach den rentenrechtlichen Zeiten des Verstorbenen richtet. Starb der Elternteil vor seinem 63. Geburtstag, wird die zugrunde gelegte Rente um einen Abschlag gemindert, maximal 10,8 Prozent. Als Faustzahl: Bei einer Rente des Verstorbenen von 1.500 Euro liegt die Halbwaisenrente mit Zuschlag meist zwischen 150 und 200 Euro im Monat. Eigenes Einkommen des Kindes wird seit 2015 nicht mehr angerechnet, auch Ausbildungsvergütung und Nebenjob kürzen die Rente nicht.

Wie lange wird gezahlt?

Bis zum 18. Geburtstag immer, ohne weitere Voraussetzungen. Darüber hinaus bis höchstens zum 27. Geburtstag, solange sich das Kind in Schulausbildung, Berufsausbildung oder Studium befindet, einen Freiwilligendienst leistet oder wegen einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen kann. Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten wird eine Übergangszeit von bis zu vier Kalendermonaten überbrückt, etwa zwischen Abitur und Studienbeginn. Wichtig vor dem 18. Geburtstag: Die Rentenversicherung fragt den Fortsetzungsgrund ab, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung rechtzeitig einreichen, sonst stoppt die Zahlung.

Wie und wo wird die Waisenrente beantragt?

Bei der Deutschen Rentenversicherung, formlos angestoßen über die Servicetelefonnummer 0800 1000 4800, online oder über die Versichertenberater, der eigentliche Antrag heißt R0500. Gebraucht werden Sterbeurkunde, Geburtsurkunde des Kindes, Steuer-Identifikationsnummern und die Bankverbindung. Für Minderjährige stellt der sorgeberechtigte Elternteil oder der Vormund den Antrag, ab 15 kann das Kind ihn selbst stellen. Die Rente wird rückwirkend gezahlt, aber nur begrenzt: Wer später als zwölf Monate nach dem Todesfall beantragt, verliert Monate, deshalb gehört der Antrag in die ersten Wochen.

Rechtsgrundlage: § 99 SGB VI

Was gilt bei Waisen, deren Eltern nicht verheiratet waren?

Für die Waisenrente spielt der Familienstand der Eltern keine Rolle, entscheidend ist die rechtliche Elternschaft. Beim Vater setzt das die Vaterschaftsanerkennung oder gerichtliche Feststellung voraus, fehlt sie, sollte sie auch nach dem Tod noch festgestellt werden, das Familiengericht kann die Vaterschaft postmortal feststellen, davon hängen neben der Rente auch Erbrecht und Pflichtteil des Kindes ab. Die Waisenrente des Kindes ist unabhängig von der Witwen- oder Witwerrente, die es für den nicht verheirateten Partner nicht gibt, das Kind bekommt seine Rente also auch dann, wenn der überlebende Elternteil leer ausgeht.

Bekommen Waisen auch Halbwaisenrente aus Unfall- oder Beamtenversorgung?

Ja, die gesetzliche Rentenversicherung ist nur eine von mehreren Quellen. Starb der Elternteil durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung eine eigene Waisenrente, 20 Prozent für Halbwaisen, 30 Prozent für Vollwaisen des Jahresarbeitsverdienstes. Nach verstorbenen Beamten gibt es Waisengeld aus der Beamtenversorgung. Auch betriebliche Altersversorgung und private Risikolebensversicherungen sehen oft Waisenleistungen vor. Die Ansprüche schließen sich nicht aus, sie bestehen nebeneinander, deshalb lohnt es, alle Versorgungswege des Verstorbenen durchzugehen, unsere Checkliste fragt die typischen Quellen der Reihe nach ab.

Zuletzt geprüft: September 2026. Dieser Text gibt allgemeine Informationen zum Ablauf und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.