Dürfen Erben überhaupt auf die Konten zugreifen?
Ja. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass digitale Konten wie Briefe und Tagebücher zum Erbe gehören, samt Inhalten. Anbieter müssen den Erben Zugang gewähren; das Fernmeldegeheimnis steht dem nicht entgegen. Verlangt werden üblicherweise Sterbeurkunde und Erbnachweis. Lassen Sie sich nicht mit Verweis auf „Datenschutz" abwimmeln, die Rechtslage ist geklärt.
Rechtsgrundlage: BGH, Urt. v. 12.07.2018, III ZR 183/17
Was hat Priorität?
Erstens das E-Mail-Postfach: Es ist der Schlüssel zu fast allem anderen: Vertragsbestätigungen, Rechnungen, Passwort-Zurücksetzen. Zweitens alles, was Geld kostet oder bewegt: Onlinebanking, PayPal, Depots, laufende Abos. Drittens erst die sozialen Netzwerke. Wenn Zugangsdaten vorhanden sind, dokumentieren Sie Ihre Schritte; wenn nicht, gehen Sie über die Erbnachweis-Verfahren der Anbieter.
Wie stoppe ich laufende Abos und Zahlungen?
Über die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate: Jede wiederkehrende Abbuchung ist ein Vertrag, der gekündigt oder auf Erben umgeschrieben werden muss: Streaming, Speicherplatz, Software, Mitgliedschaften, In-App-Abos über App-Store-Konten. Als Erbe können Sie Verträge regulär kündigen; viele Anbieter beenden sie gegen Vorlage der Sterbeurkunde sofort. Bis zur Klärung kann die Bank einzelne Lastschriften zurückgeben.
Was passiert mit Facebook, Instagram und anderen Profilen?
Die großen Plattformen bieten je ein eigenes Verfahren: Gedenkzustand oder Löschung gegen Sterbeurkunde. Der Gedenkzustand friert das Profil ein und verhindert Geburtstags-Erinnerungen; bei Facebook kann eine zu Lebzeiten benannte Kontaktperson es betreuen. Prüfen Sie vor der Löschung, ob Fotos gesichert werden sollen. Nach der Löschung ist nichts wiederherstellbar.
Was ist mit Kryptowährungen und Wallets?
Der heikelste Teil: Wer die Schlüssel einer selbstverwahrten Wallet nicht hat, kommt an das Vermögen NICHT heran, es gibt keinen Kundendienst, der zurücksetzt. Suchen Sie systematisch nach Seed-Phrasen (24 Wörter auf Papier), Hardware-Wallets und Hinweisen in Unterlagen und Passwortmanagern. Guthaben auf Börsen wie Coinbase sind dagegen wie Bankguthaben mit Erbnachweis erreichbar. Kryptovermögen gehört in die Erbschaftsteuer-Anzeige.
Wie sorge ich selbst vor, damit meine Erben es leichter haben?
Drei Dinge genügen: eine gepflegte Liste aller Konten (ohne Passwörter), ein Passwortmanager mit Notfallzugriff oder hinterlegtem Master-Passwort an sicherer Stelle, und eine Vollmacht über den Tod hinaus für eine Vertrauensperson. Passwörter gehören nie ins Testament, es wird im Erbfall gerichtsbekannt und von mehreren Stellen gelesen.