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Nachlassportal Klar durch den Todes- und Erbfall

Sterbeurkunde beantragen: wo, wie schnell, wie viele Exemplare

Ohne Sterbeurkunde geht nichts: keine Bestattung, keine Rente, keine Bank, keine Versicherung. Gut, dass ihre Beschaffung einfacher ist als ihr Ruf, wenn man weiß, wo sie herkommt und wie viele man braucht.

Wo und wie wird die Sterbeurkunde beantragt?

Beim Standesamt des STERBEORTES, nicht des Wohnorts. Der Sterbefall muss dort spätestens am dritten Werktag angezeigt werden; in der Praxis übernimmt das fast immer das Bestattungsunternehmen zusammen mit der Urkundenbestellung. Wer es selbst macht, braucht einen Termin oder nutzt das Online-Portal der Kommune. Grundlage ist der Totenschein des Arztes; das Standesamt beurkundet den Sterbefall im Sterberegister und stellt daraus die Urkunden aus.

Rechtsgrundlage: § 28 PStG

Welche Unterlagen verlangt das Standesamt?

Den Totenschein, den Personalausweis der verstorbenen Person und die Personenstandsurkunden: Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Eheurkunde oder das Familienstammbuch, bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil, bei Verwitweten die Sterbeurkunde des früheren Partners. Fehlt etwas, blockiert das die Anzeige nicht, das Standesamt beschafft Registerauszüge notfalls selbst, es dauert dann nur länger. Bei ausländischen Urkunden können Übersetzungen oder Apostillen nötig werden.

Wie viele Exemplare brauche ich, und was kosten sie?

Mehr, als man denkt: Banken, Lebensversicherungen, Rentenversicherung, private Versicherer und das Nachlassgericht wollen jeweils ein Original oder eine beglaubigte Ausfertigung sehen; manche behalten sie ein. Zehn Exemplare sind eine vernünftige Erstbestellung. Die erste Urkunde kostet je nach Bundesland etwa 12 bis 15 Euro, jede weitere im selben Bestellvorgang etwa die Hälfte. Kostenfrei sind die Sonderausfertigungen für gesetzliche Zwecke, für Rentenversicherung und die Bestattung selbst; das Standesamt stellt sie automatisch mit aus.

Wer bekommt überhaupt eine Sterbeurkunde?

Nur Berechtigte: der Ehepartner, Vorfahren und Abkömmlinge, Geschwister mit berechtigtem Interesse, und jeder, der ein rechtliches Interesse nachweist, etwa als Erbe mit Testament oder als Gläubiger mit Titel. Entferntere Angehörige und Freunde gehen leer aus. Wer für andere bestellt, braucht eine Vollmacht des Berechtigten. Diese Beschränkung schützt die Daten der Familie; sie erklärt auch, warum Behörden auf Urkunden bestehen, statt Kopien zu akzeptieren.

Rechtsgrundlage: § 62 PStG

Was ist die internationale Sterbeurkunde?

Eine mehrsprachige Ausfertigung nach dem Wiener CIEC-Übereinkommen, die in vielen Staaten ohne Übersetzung anerkannt wird, nötig für ausländische Banken, Versicherungen, Renten aus dem Ausland oder Grundbesitz im Ausland. Sie kostet dasselbe wie die normale Urkunde und wird einfach mitbestellt. Für Staaten außerhalb des Übereinkommens braucht es stattdessen eine Apostille oder Legalisation der deutschen Urkunde, das erledigt die Behörde, die das jeweilige Zielland verlangt, meist das Regierungspräsidium.

Kann ich Urkunden später nachbestellen?

Jederzeit, das Sterberegister wird 30 Jahre geführt, und die meisten Kommunen nehmen Nachbestellungen online entgegen; die Urkunde kommt per Post. Wer Jahre später für eine Nachlass-Angelegenheit eine Urkunde braucht, wendet sich einfach wieder an das Standesamt des Sterbeortes. Tipp für die Ablage: ein Original dauerhaft zu den wichtigen Dokumenten legen und Behörden wo möglich beglaubigte Kopien schicken, das spart auf Dauer Nachbestellungen.

Zuletzt geprüft: September 2026. Dieser Text gibt allgemeine Informationen zum Ablauf und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.