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Nachlassportal Klar durch den Todes- und Erbfall

Nachlassgericht: was es macht, was nicht, und wie Sie damit umgehen

Fast jeder Erbfall führt irgendwann zum Nachlassgericht, und fast niemand weiß vorher, was es eigentlich tut. Die wichtigste Überraschung: Es verteilt keinen Nachlass und berät nicht. Was es wirklich leistet, steht hier.

Welches Nachlassgericht ist zuständig?

Das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort der verstorbenen Person, nicht an Ihrem Wohnort. Maßgeblich ist, wo sie zuletzt tatsächlich gelebt hat; bei einem Pflegeheim-Umzug kann das schon das Gericht am Heimort sein. Lebte die Person im Ausland, ist meist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig, sofern deutsches Erbrecht gilt. Viele Erklärungen, etwa die Ausschlagung, können Sie aber auch beim Amtsgericht Ihres eigenen Wohnorts abgeben, das sie weiterleitet.

Rechtsgrundlage: § 343 FamFG

Was macht das Gericht mit einem Testament?

Jedes Testament, das auftaucht, MUSS beim Nachlassgericht abgeliefert werden. Wer eines zurückhält, macht sich strafbar und schadensersatzpflichtig. Das Gericht eröffnet es von Amts wegen: Es stellt den Inhalt fest und benachrichtigt alle Beteiligten schriftlich, samt Kopie. Eine Lesung wie im Film gibt es nicht. Amtlich verwahrte Testamente werden über das Zentrale Testamentsregister automatisch gefunden, sobald das Standesamt den Tod meldet. Nach der Eröffnung können Beteiligte die Akte einsehen, daher stammt auch die Kenntnis über Enterbung und Pflichtteil.

Rechtsgrundlage: §§ 2259, 348 FamFG

Wofür brauche ich das Gericht als Erbe?

Für vier Dinge: die Ausschlagung binnen sechs Wochen (zur Niederschrift oder öffentlich beglaubigt), den Erbschein-Antrag samt eidesstattlicher Versicherung, die Einsicht in eröffnete Testamente, und für Schutzmaßnahmen wie die Nachlasspflegschaft, wenn Erben unbekannt sind oder der Nachlass gesichert werden muss. Auch der Antrag auf Nachlassverwaltung zur Haftungsbeschränkung läuft hier. Alles Weitere (Konten umschreiben, Grundbuch berichtigen, Verträge kündigen) erledigen Sie bei den jeweiligen Stellen selbst.

Was macht das Nachlassgericht ausdrücklich NICHT?

Es verteilt den Nachlass nicht, es vermittelt nicht zwischen zerstrittenen Erben, es sucht in der Regel nicht aktiv nach Vermögen, und es berät nicht rechtlich, die Rechtspfleger dürfen Verfahrensfragen erklären, aber keine Empfehlung geben, ob Sie ausschlagen oder den Pflichtteil fordern sollten. Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist Privatsache; bei Streit hilft nur Einigung, Mediation oder die Klage vor dem Prozessgericht. Wer Beratung braucht, geht zu Anwalt oder Notar, das Gericht ist Registratur und Urkundenstelle, nicht Schiedsrichter.

Was kostet das Nachlassgericht?

Die Testamentseröffnung kostet pauschal 109 Euro (seit dem 1. Juni 2025, vorher 100 Euro). Die Ausschlagung kostet je nach Nachlasswert, mindestens 30 Euro. Der Erbschein schlägt mit zwei vollen Gebühren nach Nachlasswert zu Buche, bei 100.000 Euro rund 550 Euro. Beglaubigte Kopien und Akteneinsicht kosten kleine Beträge. Bezahlt wird per Rechnung nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz; die Kosten der Eröffnung trägt der Nachlass. Teuer wird es nur, wenn unnötig ein Erbschein beantragt wird, den ein notarielles Testament ersetzt hätte.

Rechtsgrundlage: GNotKG

Das Gericht meldet sich nicht, was tun?

Zwischen Sterbefall und Eröffnungsbeschluss vergehen je nach Gericht Wochen bis Monate; die Benachrichtigung kommt per Post, oft erst nach mehreren Wochen. Wer sicher weiß, dass ein Testament existiert, aber nichts hört, fragt schriftlich unter Angabe von Name, Todestag und Aktenzeichen (falls bekannt) nach. Wichtig: Die sechswöchige Ausschlagungsfrist läuft ab KENNTNIS von Erbfall und Erbenstellung, bei gesetzlicher Erbfolge also oft ab dem Todestag, nicht erst ab einem Gerichtsbrief. Auf das Gericht zu warten ist deshalb keine Strategie.

Rechtsgrundlage: § 1944 BGB

Zuletzt geprüft: September 2026. Dieser Text gibt allgemeine Informationen zum Ablauf und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.