Zum Inhalt springen
Nachlassportal Klar durch den Todes- und Erbfall

Erbfall mit Auslandsbezug: welches Recht, welche Steuer, welche Fristen

Ein Ferienhaus in Spanien, ein Konto in Österreich oder ein Todesfall im Ausland, sobald eine Grenze im Spiel ist, ändern sich Zuständigkeit, anwendbares Recht und Fristen. Vieles ist seit der EU-Erbrechtsverordnung einfacher geworden, aber nichts davon ist selbsterklärend.

Welches Erbrecht gilt überhaupt?

Innerhalb der EU gilt seit 2015: das Recht des Staates, in dem die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, nicht die Staatsangehörigkeit. Eine deutsche Rentnerin, die dauerhaft in Spanien lebte, wird also grundsätzlich nach spanischem Recht beerbt. Im Testament kann man stattdessen das Recht der eigenen Staatsangehörigkeit wählen; diese Rechtswahl ist das wichtigste Planungsinstrument bei Auslandsbezug.

Rechtsgrundlage: EU-ErbVO Nr. 650/2012

Verlängert sich meine Ausschlagungsfrist?

Ja, in zwei Fällen: Hatte die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz ausschließlich im Ausland, oder halten Sie sich bei Beginn der Frist im Ausland auf, beträgt die Ausschlagungsfrist sechs Monate statt sechs Wochen. Verlassen Sie sich aber nicht ungeprüft darauf. Ob die Voraussetzungen wirklich vorliegen, sollte ein Anwalt bestätigen, bevor Sie die kurze Frist verstreichen lassen.

Rechtsgrundlage: § 1944 Abs. 3 BGB

Wie weise ich mein Erbrecht im Ausland nach?

Mit dem Europäischen Nachlasszeugnis: Es wird in Deutschland beim Nachlassgericht beantragt und in allen EU-Staaten außer Dänemark und Irland anerkannt, für die Bank in Frankreich ebenso wie fürs Grundbuch in Italien. Für Länder außerhalb der EU braucht es je nach Staat einen Erbschein mit Apostille und beglaubigter Übersetzung; hier hilft ein auf das Land spezialisierter Anwalt.

Muss ich im Ausland und in Deutschland Erbschaftsteuer zahlen?

Möglich ist es. Deutschland besteuert den weltweiten Erwerb, wenn Erbe oder Verstorbener hier ansässig waren, und der Belegenheitsstaat besteuert oft zusätzlich, etwa die dortige Immobilie. Echte Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften hat Deutschland nur mit wenigen Staaten. Die im Ausland gezahlte Steuer kann aber in vielen Fällen auf die deutsche angerechnet werden. Ohne steuerliche Beratung verschenkt man hier schnell Geld.

Rechtsgrundlage: § 21 ErbStG

Der Todesfall ist im Ausland eingetreten, was ist zuerst zu tun?

Die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) unterstützt bei Überführung, Urkunden und Formalitäten vor Ort. Die ausländische Sterbeurkunde wird in Deutschland in der Regel anerkannt, braucht aber oft eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung. Der Sterbefall kann zusätzlich beim deutschen Standesamt nachbeurkundet werden, das erleichtert alle späteren Behördengänge.

Ich habe von einem Konto im Ausland erst spät erfahren, was gilt?

Auch später entdecktes Auslandsvermögen gehört zum Nachlass und muss dem deutschen Finanzamt nachgemeldet werden. Die Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG umfasst den gesamten Erwerb. Banken im Ausland geben Auskunft gegen Erbnachweis, meist gegen das Europäische Nachlasszeugnis. Verschweigen ist keine Option: Der automatische Informationsaustausch der Steuerbehörden meldet Konten ohnehin.

Rechtsgrundlage: § 30 ErbStG

Zuletzt geprüft: September 2026. Dieser Text gibt allgemeine Informationen zum Ablauf und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.