Warum reicht es nicht, verheiratet zu sein?
Weil es keine automatische Vertretung unter Ehepartnern gibt. Einzige Ausnahme ist das Ehegatten-Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten, und das ist auf sechs Monate befristet und deckt weder Bankgeschäfte noch Verträge noch Behördenpost ab. Wer nach Unfall oder Schlaganfall dauerhaft nicht mehr handeln kann und keine Vollmacht hat, bekommt einen gerichtlich bestellten Betreuer. Das kann der Ehepartner werden, muss es aber nicht, und er steht dann unter gerichtlicher Aufsicht samt Berichtspflichten.
Rechtsgrundlage: § 1358 BGB
Welche Bereiche gehören in die Vollmacht?
Gesundheitsangelegenheiten (Einwilligung in Behandlungen, Einsicht in Krankenunterlagen, Durchsetzung der Patientenverfügung), Aufenthalt und Wohnung (Pflegeheimvertrag, Wohnungsauflösung), Vermögen (Konten, Zahlungen, Verträge), Behörden und Gerichte, Post und Telekommunikation. Wichtig: Freiheitsentziehende Maßnahmen und riskante Heileingriffe muss die Vollmacht AUSDRÜCKLICH nennen, sonst braucht es doch das Gericht. Üblich ist die Generalvollmacht mit ausdrücklicher Nennung dieser Punkte, genau so bauen es die amtlichen Formulare auf.
Rechtsgrundlage: §§ 1829, 1831, 1832 BGB
Braucht die Vollmacht einen Notar?
Grundsätzlich genügt Schriftform mit Unterschrift. Die notarielle Beurkundung wird aber in drei Fällen praktisch unverzichtbar: wenn Immobilien verkauft oder belastet werden sollen (Grundbuchamt verlangt öffentliche Beglaubigung), bei Darlehensaufnahme, und wenn Banken mitspielen sollen. Viele akzeptieren private Vollmachten zäh bis gar nicht und bestehen auf ihren eigenen Kontovollmacht-Formularen. Pragmatische Lösung: private Vorsorgevollmacht nach amtlichem Muster PLUS separate Bankvollmacht direkt bei jeder Bank. Alternativ beglaubigt auch die Betreuungsbehörde die Unterschrift für wenige Euro.
Rechtsgrundlage: § 7 BtOG
Wo bekomme ich das Formular?
Das Bundesministerium der Justiz stellt das amtliche Formular kostenlos bereit (bmj.de, Suche "Vorsorgevollmacht"). Es deckt alle Bereiche ab und ist der Standard, den auch Betreuungsgerichte und Banken kennen. Daneben bieten die Betreuungsbehörden der Landkreise kostenlose Beratung an. Kostenpflichtige Generatoren bieten selten Mehrwert; bei komplexen Vermögen, Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien gehört die Vollmacht ohnehin zum Notar, der sie rechtssicher auf den Einzelfall zuschneidet.
Wen setze ich ein, und was ist mit Missbrauch?
Nur Personen mit uneingeschränktem Vertrauen, denn die Vollmacht wirkt im Außenverhältnis sofort und ohne Kontrolle. Sinnvoll: eine Hauptperson plus eine Ersatzperson, falls die erste ausfällt, beide einzeln vertretungsberechtigt, sonst blockieren sie sich. Gegen Missbrauch helfen drei Bausteine: die Vollmacht erst im Bedarfsfall aushändigen (oder beim Notar hinterlegen), im Innenverhältnis schriftlich festhalten, wann sie genutzt werden darf, und für große Vermögen einen Kontrollbevollmächtigten benennen, der Rechenschaft verlangen kann.
Was ist das Zentrale Vorsorgeregister?
Das Register der Bundesnotarkammer, in dem Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen registriert werden, online für eine einmalige Gebühr von wenigen Euro. Betreuungsgerichte MÜSSEN dort nachsehen, bevor sie einen Betreuer bestellen; die Registrierung ist der zuverlässigste Schutz davor, dass Ihre Vollmacht im Ernstfall übersehen wird und trotzdem ein fremder Betreuer kommt. Registriert werden nur die Eckdaten, nicht der Inhalt.
Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung, was ist der Unterschied?
Die Vollmacht VERHINDERT die gerichtliche Betreuung, weil die bevollmächtigte Person direkt handeln kann. Die Betreuungsverfügung akzeptiert die Betreuung, bestimmt aber, WER Betreuer werden soll und wie er handeln soll, das Gericht ist daran grundsätzlich gebunden. Sie ist das richtige Instrument, wenn keine Person uneingeschränktes Vertrauen genießt: Der Betreuer steht unter gerichtlicher Aufsicht. Viele amtliche Formulare kombinieren beides: Vollmacht als Regelfall, Betreuungsverfügung als Rückfallebene, falls die Vollmacht scheitert.
Rechtsgrundlage: § 1816 Abs. 2 BGB
Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Wenn sie es anordnet, ja, die transmortale Vollmacht gilt weiter, bis die Erben sie widerrufen. Das ist ausgesprochen praktisch: Die bevollmächtigte Person kann unmittelbar nach dem Tod Rechnungen zahlen, Verträge kündigen und die Bestattung organisieren, ohne auf den Erbschein zu warten. Für die Erben ist sie oft die schnellste Brücke über die Wochen, bis die Erbfolge nachgewiesen ist. Genau deshalb gehört der Satz "Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus" in praktisch jede Vorsorgevollmacht.