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Nachlassportal Klar durch den Todes- und Erbfall

Vermächtnis: einzelne Dinge zuwenden, ohne zum Erben zu machen

Wer im Testament "das Sparbuch für die Enkelin" liest, hält oft ein Vermächtnis in der Hand, und ist damit gerade NICHT Erbe. Der Unterschied entscheidet über Haftung, Ansprüche und Fristen.

Was unterscheidet Vermächtnis und Erbschaft?

Der Erbe tritt in die gesamte Rechtsstellung der verstorbenen Person ein: Vermögen UND Schulden, Verträge, Pflichten. Der Vermächtnisnehmer bekommt nur einen Anspruch auf einen bestimmten Vorteil: einen Gegenstand, einen Geldbetrag, ein Wohnrecht. Er haftet nicht für Nachlassschulden, muss sich um nichts kümmern und wird nicht Teil der Erbengemeinschaft. Deshalb ist das Vermächtnis das richtige Werkzeug, um einzelnen Menschen etwas Bestimmtes zuzuwenden, ohne sie in die Abwicklung hineinzuziehen.

Rechtsgrundlage: §§ 1939, 2174 BGB

Wie komme ich als Vermächtnisnehmer an mein Vermächtnis?

Nicht automatisch: Das Eigentum geht nicht mit dem Erbfall über, sondern Sie haben einen Anspruch GEGEN die Erben auf Erfüllung. Praktisch heißt das: Erben anschreiben, Anspruch unter Verweis auf das eröffnete Testament geltend machen, Frist setzen. Bei einer vermachten Immobilie ist eine notarielle Auflassung nötig. Zahlen oder übertragen die Erben nicht, bleibt die Klage, mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts als Beleg. Ein Erbschein ist dafür nicht nötig, denn Sie sind ja gerade nicht Erbe.

Rechtsgrundlage: § 2174 BGB

Wann verjährt der Vermächtnisanspruch?

In drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und vom Vermächtnis erfahren haben. Anders als beim Pflichtteil gibt es aber eine wichtige Ausnahme: Der Anspruch auf ein vermachtes Grundstück verjährt erst in zehn Jahren. Wer wartet, riskiert zudem, dass der Gegenstand nicht mehr da ist, die Erben dürfen zwar nicht vereiteln, aber Nachlässe schrumpfen. Früh geltend machen, schriftlich, mit Nachweis.

Rechtsgrundlage: §§ 195, 196, 199 BGB

Was ist ein Vorausvermächtnis?

Ein Vermächtnis ZUGUNSTEN eines Erben, zusätzlich zu seinem Erbteil: "Meine Tochter erbt zur Hälfte und erhält vorab das Klavier als Vorausvermächtnis." Ohne diese Anordnung müsste sie sich das Klavier auf ihren Erbteil anrechnen lassen. Das Vorausvermächtnis ist das Mittel der Wahl, um einem von mehreren Erben einen bestimmten Gegenstand zu sichern, etwa dem Kind, das im Elternhaus wohnt, das Haus, gegen Ausgleich oder auch ohne. Die Formulierung muss klar machen, dass es OHNE Anrechnung gewollt ist.

Rechtsgrundlage: § 2150 BGB

Muss ich ein Vermächtnis annehmen, und kann ich es ausschlagen?

Sie müssen nichts: Das Vermächtnis können Sie formlos ausschlagen, durch einfache Erklärung gegenüber den Erben, anders als die Erbschaft, deren Ausschlagung binnen sechs Wochen beim Nachlassgericht erklärt werden muss. Eine Frist gibt es nicht; solange Sie nicht angenommen haben, können Sie ablehnen. Sinnvoll ist die Ausschlagung etwa, wenn das Vermächtnis mit Auflagen verbunden ist, die Sie nicht tragen wollen, oder aus steuerlichen Gründen innerhalb der Familie.

Rechtsgrundlage: § 2180 BGB

Fällt auf ein Vermächtnis Erbschaftsteuer an?

Ja, der Erwerb durch Vermächtnis wird genauso besteuert wie eine Erbschaft, mit denselben Freibeträgen nach Verwandtschaftsgrad: 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 für Kinder, 20.000 für Nichtverwandte. Der Vermächtnisnehmer muss den Erwerb binnen drei Monaten dem Finanzamt anzeigen. Für die Erben ist das Vermächtnis spiegelbildlich eine Nachlassverbindlichkeit, die ihre eigene Bemessungsgrundlage mindert. Wie viel im Einzelfall anfällt, rechnet unser Erbschaftsteuer-Rechner durch.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Zuletzt geprüft: September 2026. Dieser Text gibt allgemeine Informationen zum Ablauf und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.