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Reerdigung: die neue Bestattungsform nüchtern erklärt

Neben Erd- und Feuerbestattung gibt es in Deutschland seit kurzem eine dritte Form: die Reerdigung, bei der der Körper in etwa 40 Tagen zu Erde wird. Noch ist sie nicht überall erlaubt und nicht billig, aber sie ist aus der Pilotphase heraus und wird real nachgefragt.

Was ist eine Reerdigung, und wie läuft sie ab?

Der Körper wird ohne Sarg und ohne Feuer in einem geschlossenen Behältnis, dem sogenannten Kokon oder Alvarium, auf ein Bett aus Pflanzenmaterial wie Heu und Stroh gebettet. Natürliche Mikroorganismen wandeln ihn dort binnen rund 40 Tagen in Erde um, der Prozess wird technisch überwacht, aber nicht chemisch beschleunigt. Verbliebene Knochen werden wie bei der Feuerbestattung aufbereitet und der Erde beigegeben, ebenso wird die Erde auf Fremdkörper wie Implantate durchgesehen. Am Ende entsteht etwa eine Schubkarre fruchtbarer Erde, die den Angehörigen zur Beisetzung übergeben wird. Träger sind bislang spezialisierte Anbieter, mit denen der örtliche Bestatter zusammenarbeitet.

Wo ist die Reerdigung derzeit erlaubt?

Vorreiter ist Schleswig-Holstein: Dort lief seit 2022 der Pilotbetrieb, im Juni 2026 hat der Landtag die Reerdigung dauerhaft als dritte Bestattungsart ins Bestattungsgesetz aufgenommen. Beigesetzt werden kann die entstandene Erde derzeit außer in Schleswig-Holstein auch in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, weitere Länder prüfen, Bayern und Nordrhein-Westfalen haben sich bislang dagegen entschieden. Wichtig für alle anderen: Die verstorbene Person muss nicht im Norden gelebt haben. Die Überführung zum Reerdigungsstandort ist aus dem ganzen Bundesgebiet möglich, nur die Beisetzung der Erde muss in einem Bundesland erfolgen, das sie zulässt. Da sich die Rechtslage bewegt, den aktuellen Stand für das eigene Bundesland beim Bestatter erfragen.

Was kostet eine Reerdigung?

Das Verfahren selbst kostet derzeit knapp 3.000 Euro, Komplettpakete der Anbieter mit Abholung im Norden, Kokon und Begleitung beginnen bei gut 4.000 Euro. Dazu kommen wie bei jeder Bestattung die übrigen Posten: Überführung vom Sterbeort, die je nach Entfernung zum Standort ins Gewicht fällt, Leistungen des örtlichen Bestatters, Trauerfeier sowie Grabstelle und Beisetzung der Erde. Realistisch liegt eine Reerdigung damit gesamt auf dem Niveau einer gehobenen Feuerbestattung oder darüber, günstiger wird sie erst, wenn mehr Standorte die Überführungswege verkürzen. Wer sie ernsthaft erwägt, holt ein Gesamtangebot über einen Bestatter ein, der das Verfahren schon begleitet hat.

Wo wird die Erde beigesetzt, und gilt der Friedhofszwang?

Der Friedhofszwang gilt auch hier: Die entstandene Erde wird in einem Grab auf einem Friedhof beigesetzt, in den zugelassenen Ländern meist in einem normalen Urnen- oder Reihengrab, teils in speziellen Grabfeldern. Die Vorstellung, die Erde im eigenen Garten unter einen Baum zu geben, ist in Deutschland nicht erlaubt, das unterscheidet die Rechtslage von der Werbung mancher ausländischer Anbieter. Innerhalb des Friedhofs gelten die üblichen Regeln zu Ruhezeiten und Grabpflege. Für Angehörige heißt das: Grabart und Friedhof werden wie bei jeder anderen Bestattung ausgewählt, die Reerdigung ändert nur, was beigesetzt wird, nicht wo.

Für wen kommt die Reerdigung in Frage, und was spricht dagegen?

Dafür sprechen vor allem zwei Motive: der ökologische Gedanke, keine Kremation mit Energieeinsatz, kein Sarg aus Holz, stattdessen ein Kreislaufprozess, und für manche die Vorstellung, zu Erde zu werden statt zu Asche. Dagegen sprechen der Preis, die noch dünne Standortlage und für manche Familien die Neuheit selbst: Das Verfahren ist jung, die Kirchen diskutieren noch über ihre Haltung, und ältere Angehörige verbinden mit Bestattung oft feste Bilder. Wer die Reerdigung für sich selbst wünscht, sollte das schriftlich in einer Bestattungsverfügung festhalten und mit der Familie besprechen, sonst entscheiden im Ernstfall Angehörige unter Zeitdruck über eine Form, die sie nicht kennen.

Wie organisiere ich eine Reerdigung im Trauerfall?

Der Weg führt über einen örtlichen Bestatter, wie bei jeder Bestattung, er übernimmt Todesbescheinigung, Standesamt und Überführung und stellt den Kontakt zum Reerdigungsanbieter her, notfalls stellt der Anbieter selbst den Kontakt zu erfahrenen Bestattern her. Zeitlich ist das Verfahren gut planbar: Nach den üblichen Fristen für die Überführung beginnt die etwa 40-tägige Umwandlung, die Beisetzung der Erde findet danach statt, die Trauerfeier kann davor am Kokon oder später am Grab gehalten werden. Angehörige sollten früh klären, welcher Friedhof die Beisetzung aufnimmt, und sich die Gesamtkosten schriftlich aufstellen lassen, getrennt nach Verfahren, Überführung, Bestatterleistungen und Friedhofsgebühren.

Zuletzt geprüft: September 2026. Dieser Text gibt allgemeine Informationen zum Ablauf und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.