Wie läuft eine Einäscherung ab?
Vor jeder Einäscherung steht die zweite Leichenschau durch eine Amtsärztin oder einen Rechtsmediziner, sie ist gesetzlich vorgeschrieben, weil nach der Kremierung keine Todesursache mehr feststellbar wäre. Danach wird der Verstorbene im Sarg eingeäschert, auch für die Feuerbestattung besteht Sargpflicht. Die Asche kommt mit einem Schamottstein mit Kennnummer in eine Aschekapsel, die eindeutig dem Verstorbenen zugeordnet ist, darüber kann eine Schmuckurne gestülpt werden. Eine Abschiednahme am offenen Sarg vor der Einäscherung ist möglich und für viele Angehörige wichtiger als die spätere Beisetzung, danach gibt es diese Gelegenheit nicht mehr.
Was kostet eine Feuerbestattung?
Die Einäscherung selbst kostet je nach Krematorium meist 300 bis 600 Euro, dazu die zweite Leichenschau mit etwa 100 bis 250 Euro. Als Gesamtpaket mit Bestatterleistungen, Sarg, Urne, Überführung und einfacher Beisetzung liegen Feuerbestattungen häufig zwischen 2.500 und 5.000 Euro und damit unter vergleichbaren Erdbestattungen, vor allem weil Grabstelle und Grabmal kleiner ausfallen. Die große Stellschraube sind Grabart und Trauerfeier: Ein anonymes Urnenreihengrab kostet einen Bruchteil eines Wahlgrabs mit Stein. Verlangen Sie eine Aufstellung, die Bestatterleistungen und Fremdkosten für Krematorium, Friedhof und Behörden trennt.
Welche Fristen gelten zwischen Tod, Einäscherung und Beisetzung?
Die Bestattungsfristen setzen die Bundesländer. Für die Einäscherung gelten meist dieselben Fristen wie für die Erdbestattung, häufig vier bis zehn Tage nach dem Tod, wobei die zweite Leichenschau und die Freigabe durch die Behörden den Ablauf um Tage strecken können. Für die Beisetzung der Urne läuft danach eine eigene Frist, je nach Land meist einige Wochen bis sechs Monate, dadurch lässt sich die Urnenbeisetzung von der Einäscherung entkoppeln und in Ruhe planen, etwa damit weit entfernt lebende Angehörige anreisen können. Der Bestatter kennt die Fristen des Landes und beantragt nötige Verlängerungen.
Welche Möglichkeiten gibt es für die Urnenbeisetzung?
Auf dem Friedhof das Urnenreihengrab, das Urnenwahlgrab, Gemeinschaftsanlagen mit und ohne Namensnennung sowie das Kolumbarium, eine Urnenwand mit Kammern. Außerhalb des klassischen Grabs die Baumbestattung in Bestattungswäldern wie FriedWald oder RuheForst, die Seebestattung in Nord- oder Ostsee und in einigen Ländern Aschestreuwiesen. Die Wahl bestimmt Kosten und Pflegeaufwand über Jahrzehnte: Reihengrab und Gemeinschaftsanlage sind günstig und pflegefrei, das Wahlgrab bietet Gestaltung und Verlängerungsrecht, kostet aber Grabpflege. Für Baum- und Seebestattung gilt: kein Grab im klassischen Sinn, das entlastet, manchen fehlt aber der Ort.
Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?
In Deutschland grundsätzlich nein. Es gilt der Friedhofszwang, die Urne muss auf einem Friedhof oder einer zugelassenen Beisetzungsfläche beigesetzt werden, sie wird deshalb vom Krematorium direkt an die Friedhofsverwaltung übergeben, nicht an die Angehörigen. Einzige nennenswerte Lockerung: Bremen erlaubt unter engen Voraussetzungen das Verstreuen der Asche auf privaten Flächen mit Zustimmung des Eigentümers. Wer die Urne zu Hause aufstellen will, weicht in der Praxis auf das Ausland aus, in den Niederlanden ist die Mitnahme erlaubt, die Überführung dorthin organisiert der Bestatter, rechtlich bleibt die Asche dann dauerhaft im Ausland.
Braucht es für die Einäscherung eine Einwilligung des Verstorbenen?
Maßgeblich ist der Wille des Verstorbenen, hat er die Feuerbestattung schriftlich verfügt oder zu Lebzeiten klar geäußert, ist das bindend. Fehlt eine Äußerung, entscheiden die totenfürsorgeberechtigten Angehörigen in der Reihenfolge des Landesrechts, meist Ehepartner, dann Kinder. Einige Bundesländer verlangen für die Einäscherung eine schriftliche Erklärung der Angehörigen zur Willensrichtung des Verstorbenen, der Bestatter hält die Formulare bereit. Für die eigene Vorsorge heißt das: Wer sicherstellen will, wie bestattet wird, schreibt es in eine Bestattungsverfügung und hinterlegt sie auffindbar, das Testament ist dafür der falsche Ort, es wird oft erst nach der Bestattung eröffnet.